Probleme zwischen Mietern und Vermietern führen häufig zu großen Auseinandersetzungen, insbesondere dann, wenn es um die Auslegung oder Bewertungsfragen des Mietvertrages geht.

Im Rahmen dieses Rechtsgebietes beraten und vertreten wir Sie umfassend sowohl in Fragen des Wohn- als auch des Geschäftsraummietrechtes.

Rat und Tat erhalten Sie von der Begründung des Mietverhältnisses (Abschluss des Mietvertrages) bis hin zur Beendigung desselben (Kündigung, Durchsetzung der Räumung bzw. Abwehr derselben).

Innerhalb des Mietverhältnisses tauchen häufig Fragen im Zusammenhang mit Mängeln an der Mietsache und auch im Zusammenhang mit der Erteilung von Betriebskostenabrechnungen auf. Auch mit diesen Fragestellungen sind Sie bei uns in besten Händen.

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechtes beraten wir sowohl was die Begründung von Wohnungseigentum betrifft, zum Beispiel Teilungserklärung, und diesbezüglicher Vertragsgestaltung, als auch bei Fragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Beschlussanfechtung, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und die Rechtmäßigkeit von baulichen Veränderungen sind häufig wiederkehrende Themen.