Das Arbeitsrecht nimmt ein immer wichtigeren Stellenwert in der juristischen Praxis ein, was nicht zuletzt daraus folgt, dass „Störungen“ im Arbeitsprozess die Beteiligten nachhaltig beeinträchtigen. Letztendlich streitet man nicht nur „um ein paar Euro“, sondern meistens wird auch die Existenzgrundlage der Menschen direkt oder indirekt betroffen.
Ein verloren gegangener Kündigungsschutzprozess kann darüber hinaus gerade kleine und mittelständische Firmen so hart treffen, dass eine Fortführung des Unternehmens selbst in Frage gestellt wird.
Aus diesen Gründen ist eine fundierte und kompetente Beratung in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes von äußerster Wichtigkeit.
Neben dem klassischen Bereich des Kündigungsschutzes nehmen nunmehr vermehrt sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und deren Vertreter (Betriebsräte), den Rat von versierten Anwälten für Arbeitsrecht in Anspruch. Auch hier zeigt die Praxis, dass die vorbeugende Beratung verstärkt an Bedeutung gewinnt.
Wir vertreten sowohl Betriebsräte gegen Unternehmen, als auch Unternehmen gegenüber ihrem Betriebsrat. Gerade diese Offenheit gegenüber dem jeweiligen Mandanten führt dazu, dass Spezialwissen entsteht, von dem der jeweilige Auftraggeber exklusiv profitiert. Nur wenn man weiß, wie die jeweils andere Seite „denkt“ und handelt, kann man optimal beraten.
| Aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes ist Herr Rechtsanwalt Thomas Reddemann bereits am 10.01.1996 von der Rechtsanwaltskammer in Hamm die Erlaubnis zuerkannt worden, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des „Fachanwaltes für Arbeitsrecht“ zu führender. Herr Reddemann ist als Anwalt und Referent bundesweit tätig und Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes. |
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Thomas Reddemann |

