
Aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrecht ist Herrn Rechtsanwalt Thomas Reddemann unter dem 10.01.1996 von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Erlaubnis zuerkannt worden, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des "Fachanwaltes für Arbeitsrecht" zu führen.
Herr Reddemann ist bundesweit tätig und Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts.




