Probleme zwischen Mietern und Vermietern führen häufig zu
großen Auseinandersetzungen, insbesondere dann, wenn es um die
Auslegung oder Bewertungsfragen des Mietvertrages geht. Im Rahmen dieses
Rechtsgebietes beraten und vertreten wir Sie umfassend sowohl in Fragen
des Wohn- als auch des Geschäftsraummietrechtes. Rat und Tat erhalten
Sie von der Begründung des Mietverhältnisses (Abschluss des
Mietvertrages) bis hin zur Beendigung desselben (Kündigung, Durchsetzung
der Räumung bzw. Abwehr derselben).
Innerhalb des Mietverhältnisses tauchen häufig Fragen im Zusammenhang
mit Mängeln an der Mietsache und auch im Zusammenhang mit der Erteilung
von Betriebskostenabrechnungen auf. Auch mit diesen Fragestellungen
sind Sie bei uns in besten Händen.
Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechtes beraten wir sowohl was die Begründung von Wohnungseigentum betrifft, zum Beispiel Teilungserklärung, und diesbezüglicher Vertragsgestaltung, als auch bei Fragen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Beschlussanfechtung, Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und die Rechtmäßigkeit von baulichen Veränderungen sind häufig wiederkehrende Themen.
| Aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes ist Herr Rechtsanwalt Udo Greine im Oktober 2005 – als erster Anwalt im Kreis Recklinghausen überhaupt – die Erlaubnis zuerkannt worden neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des „Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Herr Udo Greine ist Ihr kompetenter und versierter Ansprechpartner in allen Fragen dieses Rechtsgebietes. |
Ihr Ansprechpartner
Udo Greine |

