Widerspruch gegen Betriebsübergang ist i.d.R. nicht rechtsmissbräuchlich

09.04.2009
Arbeitnehmer müssen einen Widerspruch gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber
Arbeitnehmer müssen einen Widerspruch gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nach einem Urteil des BAG v. 19.02.2009 – 8 AZR 176/08 nicht begründen. Die Ausübung des Widerspruchsrechts ist danach selbst dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn es dem Arbeitnehmer nicht nur darum geht, den Arbeitgeberwechsel zu verhindern, sondern er den Widerspruch auch zum Anlass für Verhandlungen mit dem Betriebserwerber über günstigere Arbeitsbedingungen nimmt.

Quelle: BAG PM Nr. 20 vom 19.02.2009