Überzeugender Sieg für die IG BAU

10.03.2016
Kanzlei Greine, Reddemann und Partner erstreiten einstweilige Verfügung für den Bundesvorstand der Industriegewerkschaft B.A.U.
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Ein überzeugender Erfolg für den Bundesverband der IG BAU: Der Firma Stölting wurde auf Antrag von Andre Sämann und Thomas Reddemann verboten, weiterhin nach der Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen, zu Austritten aufzufordern, entsprechende Formulare vorzuhalten und Prämien für den Austritt aus der Gewerkschaft zu versprechen. Unseren Anträgen wurde in vollem Umfang entsprochen. Es droht deshalb auch jetzt jeweils ein Ordnungsgeld zwischen 4.000 und 250.000 EUR. Nächster Termin in dieser Sache: Dienstag, 15.03.2016, 09.45 Uhr, Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Wir sorgen dafür, dass die ausgesprochenen Hausverbote gegen die IG BAU und ihre Mitarbeiter aufgehoben werden.