Fachanwalt für Familienrecht

Aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse auf dem Gebiete des Familienrechts ist Herrn Rechtsanwalt Harald Bönninghoff unter dem 11.08.1998 von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Erlaubnis erteilt worden, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des "Fachanwaltes für Familienrecht" zu führen.
Herr Bönninghoff ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Familienrechts.


