Fachanwalt für Medizinrecht

Aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse auf dem Gebiete des Medizinrechts ist Herrn Rechtsanwalt Harald Bönninghoff unter dem 07.08.2007 von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Erlaubnis erteilt worden, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des "Fachanwaltes für Medizinrecht" zu führen.
Herr Bönninghoff ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Medizinrechts.


