Medizinrecht / Arzthaftungsrecht
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht nehmen in der täglichen Praxis einen immer größeren Raum ein. Ob behandelnder Arzt oder betroffener Patient, beide Parteien sind dann, wenn ein Therapiefehler im Raum steht, erheblich betroffen. Während es bei dem Behandler zumeist um den Erhalt seiner beruflichen Reputation geht, muss der betroffene Patient häufig schwere körperliche Folgen oder den Verlust eines Angehörigen verschmerzen.
Aus rechtlicher Sicht bereitet die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt oft erhebliche Schwierigkeiten, weil der Patient das Vorliegen einer schuldhaften ärztlichen Pflichtverletzung beweisen muss. Aber auch die Abwehr einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme eines Arztes ist nicht weniger schwierig, kommt es doch häufig über den Umweg einer angeblichen mangelhaften Dokumentation von Behandlungsverlauf und Aufklärung zu einer Haftung. Kaum ein medizinrechtlicher Streit kann nicht zuletzt deshalb ohne Hinzuziehung eines medizinischen Gutachtens erledigt werden. Ein Rechtsstreit ohne vertiefte Kenntnis der medizinischen Fachbegriffe ist kaum zu führen.
Juristische Fragestellungen gibt es aber nicht nur im Bereich der Haftung von Ärzten. Auch die Frage der Schaffung und Erhaltung der Existenzgrundlagen einer zu gründenden oder bestehenden Arztpraxis sind von hoher Relevanz. So ist es zum Beispiel für den angehenden oder bereits selbstständigen Arzt von immenser Wichtigkeit die Gründung oder den Praxiskauf bereits im Vorfeld rechtlich abzusichern und vorzubereiten.
Aus anwaltlicher Sicht erfordert diese Ausgangslage zumindest medizinische Grundkenntnisse und die Fahigkeit, dies juristisch umzusetzen. Beides dürfen sowohl Ärzte als auch Patienten in unserer Kanzlei erwarten.
Herr Rechtsanwalt Harald Bönninghoff beschäftigt sich bei seiner Tätigkeit im Medizinrecht insbesondere auch mit der zivilrechtlichen Geltendmachung von Geburtsschäden. Gerade die gravierenden persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Geburtsschäden bedürfen einer kompetenten und intensiven Bearbeitung und Betreuung.
| Aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts ist Herrn Rechtsanwalt Harald Bönninghoff unter dem 07.08.2007 von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Erlaubnis erteilt worden, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des "Fachanwaltes für Medizinrecht" zu führen. Herr Bönninghoff ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Medizinrechts. | Ihr Ansprechpartner
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