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Rechtsanwältin Katja Lukassek ist aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse und aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrungen die Erlaubnis erteilt worden, auf dem Gebiet des Familienrechts neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwältin auch die der "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen.
Frau Lukassek ist bundesweit tätig und Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen des Familienrechts.