Wir alle treffen Vorsorge in den unterschiedlichsten Lebensbereichen: versichern uns gegen mögliche Eventualitäten und Schäden ab, gehen zu Vorsorgeuntersuchungen, um unsere Gesundheit zu erhalten oder wieder zu erlangen.

Die wenigsten von uns treffen jedoch in einem der wichtigsten Lebensbereiche Vorsorge: Dem Erbrecht. Das Erbe gestalten heißt Vorsorge für sich und seine Angehörigen zu treffen. Aber wer möchte sich schon mit seinem Ableben auseinandersetzen?

Doch dieser Bereich ist wichtig, denn hier können durch passende Regelungen wie in einem Testament Streitigkeiten für den Erbfall vermieden werden. Wer soll meinen Nachlass erhalten? Welche Erben nach mir gibt es? Durch unsere fachliche Aufklärung über die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrechte, Erbschaftsteuern und viele weitere Themen und Formalien, die es bei der Erstellung des eigenen letzten Willens zu beachten gilt, können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille später unter Ihren Erben Beachtung finden wird. Und Sie schließen aus, dass Ihr Testament wegen Formfehlern angefochten werden.

Sie können weiter Vorsorge für sich treffen, in dem Sie bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an die nächste Generation weitergeben, um für diese Erbschaftsteuern einzusparen oder Ihre Vermögenswerte zu schützen. Durch lebzeitige Vermögensübertragungen lassen sich auch Nachlasswerte gezielt reduzieren.

Für sich Vorsorge treffen heißt auch zu überlegen, wer für Sie handeln darf, wenn Sie hieran selbst einmal durch Krankheit verhindert sind. Viele Ehepaare gehen davon aus, dass sie sich gegenseitig vertreten dürfen. Dies sieht das Gesetz aber nicht vor. Durch eine umfassende Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Ihr Wille Beachtung zu finden hat. In jedem anderen Fall, ohne Vorsorgevollmacht, tritt automatisch die gesetzliche Betreuung ein. Was wünschen Sie sich?

Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen Ihrer persönlichen Vorsorgegestaltung im Erbrecht und zwar alternativ anwaltlich oder notariell.

Frau Rechtsanwältin Petra Scholz ist aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse und aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrungen die Erlaubnis erteilt worden, auf dem Gebiet des Erbrechts neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwältin auch die der "Fachanwältin für Erbrecht" zu führen. Sie ist im übrigen ausgebildete Mediatorin.

In allen notariellen Fragen des Erbrechts betreut Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Huthoff.