optimale Betreuung und Begleitung
Komplexe Rechtsmaterien bestimmen zunehmend die Gesellschaft sowohl in privater, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Zielsetzung unserer Praxis ist eine nahezu optimale Betreuung und Begleitung der Mandanten in fast allen Lebenslagen. Dies beinhaltet, dass der Bogen unserer anwaltlichen Tätigkeit weit gespannt ist. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen einige ausgewählte Materien vor, die besondere Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit darstellen.
Um den hohen Ansprüchen unserer Klientel gerecht zu werden, haben wir bereits frühzeitig Wert auf die Steigerung der Beratungsqualität durch Spezialisierung gelegt. Ein unverzichtbarer Beitrag hierzu ist die Bearbeitung der uns anvertrauten Mandate durch ausgewiesene Fachleute in den Rechtsgebieten, die im Fokus der Interessen unserer Mandaten stehen. Was 1997 mit der Zuerkennung der beruflichen Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" für einen Sozius begann, wurden in den folgenden Jahren konsequent fortgesetzt. Mittlerweile bieten wir neben dem Arbeitsrecht auch fachanwaltliche Begleitung in den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Medizinrecht an. Das Angebot soll mittelfristig weiter ausgebaut werden.
Aufgrund der besonderen Schwerpunktbildung unserer Kanzlei im Zivilrecht dürfen Sie aber darauf vertrauen, dass wir auch mit anderen Rechtsmaterien, die auf den folgenden Seiten nicht ausdrücklich genannt sind (zum Beispiel allgemeines Vertragsrecht, Zivil- und Erbrecht, Bußgeldsachen und in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechtes), bei uns in den besten Händen sind.
Wir vertreten Sie gerne bei allen Amts- und Landgerichten in Deutschland, bei allen Oberlandesgerichten, bei sämtlichen Arbeitsgerichten einschließlich des Bundesarbeitsgerichtes sowie bei allen Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Über einen Besuch unserer modern ausgestatten Kanzlei würden wir uns freuen.