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Rechtsanwalt Thomas Reddemann und Rechtsanwalt André Sämann ist aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse und aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrungen die Erlaubnis erteilt worden, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die des "Fachanwaltes für Arbeitsrecht" zu führen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bieten wir für Angestellte, Arbeitgeber und Betriebsräte eine umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Die langjährigen Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrecht und auch die Tätigkeit als Firmenanwalt versetzen uns in die Lage, die gewünschte Zielsetzung unserer Mandanten optimal umzusetzen. Wir wissen, wie Personalabteilungen "funktionieren" und arbeitsrechtliche Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden. Dieser Wissensvorsprung kann für Arbeitnehmer gewinnbringend eingesetzt werden; je nach Zielsetzung kann z.B. der Arbeitsplatz erhalten oder eine höhere Abfindung ausgehandelt werden.
Arbeitgebermandanten können gleichermaßen von diesen Erfahrungen profitieren. Dazu gehören außergerichtliche Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen nebst arbeitsrechtlicher Vertragsgestaltung und Prüfung der Erfolgsaussichten arbeitsrechtlicher Rechtstreitigkeiten. Durch eine Optimierung der arbeitsrechtlichen Abläufe und Vertragsmuster in Ihrem Unternehmen kann eine Risikominimierung erreicht werden. Dies kann sich letztlich wirtschaftlich positiv auswirken. Eine unvorbereitet ausgesprochene Kündigung durch einen Arbeitgeber kann für diesen "teuer" werden. Dieses Risiko kann durch arbeitsrechtliches Risikomanagement eingeschränkt werden.