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Rechtsanwältin Petra Scholz ist aufgrund durch Prüfung nachgewiesener besonderer Kenntnisse und aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrungen die Erlaubnis erteilt worden, auf dem Gebiet des Erbrechts neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwältin auch die der "Fachanwältin für Erbrecht" zu führen.
Frau Scholz ist bundesweit tätig und Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen des Erbrechts.