Wir stehen sowohl Versicherungen wie auch Versicherungsnehmern bei allen versicherungsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Dabei geht es meist um komplexe Rechtsfragen zum Bereich Verträge (Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung) aber auch um den Bereich der Schadensregulierung.

Ein Spezialist auf dem Gebiet des Versicherungsrechts sollte daher gegebenenfalls bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrags bzw. auf jeden Fall unmittelbar nach Eintritt des Versicherungsfalles hinzugezogen werden. Dazu steht Ihnen in unserer Kanzlei ein Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Verfügung.

Schwerpunkte

Wir beschäftigen uns Schwerpunktmäßig mit den folgenden Versicherungssparten

  • Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Lebensversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Kraftfahrtversicherung, Haftpflicht- und Kaskoversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Transportversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Private Rentenversicherung