Tätigkeiten für Betriebsräte

Beispiele
  • Entwurf und Abschluss von Betriebsvereinbarungen- und Dienstvereinbarungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Transfersozialplan
  • Einigungsstelle (Anrufung, Erzwingung, Vertretung, Verhandlung)
  • Mitbestimmung (Beschlussverfahren)

Neben dem klassischen Bereich des Kündigungsschutzes nehmen nunmehr vermehrt sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und deren Vertreter (Betriebsräte), den Rat von versierten Anwälten für Arbeitsrecht in Anspruch. Auch hier zeigt die Praxis, dass die vorbeugende Beratung verstärkt an Bedeutung gewinnt.

Wir vertreten sowohl Betriebsräte gegen Unternehmen, als auch Unternehmen gegenüber ihrem Betriebsrat. Gerade diese Offenheit gegenüber dem jeweiligen Mandanten führt dazu, dass Spezialwissen entsteht, von dem der jeweilige Auftraggeber exklusiv profitiert. Nur wenn man weiß, wie die jeweils andere Seite „denkt und handelt", kann man optimal beraten.