Kündigung einer Kassiererin wegen Unterschlagung von 1,30 EUR ist rechtens

09.04.2009
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24.02.2009 die fristlose Kündigung
Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24.02.2009 die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin wegen Unterschlagung von Leergutbons im Wert von 1,30 EUR für rechtens erklärt (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. V. 24.02.2009 – 7 Sa 2017/08). Es komme nicht auf die Höhe des Schadens an, sondern auf den durch eine solche Tat entstehenden irreparablen Vertrauensverlust, so das LAG. Selbst eine langjährige Betriebszugehörigkeit und ein fortgeschrittenes Alter schützen in diesem Fall nicht vor einer fristlosen Kündigung.

Quelle: LAG Berlin-Brandenburg PM vom 24.02.2009