Ãnderungen im BuÃgeldkatalog 28.04.2020
26.04.2020
Mit Datum 28.04.2020 gilt die Neufassung der StraÃenverkehrsordnung, auf die sich Bund und Länder nach intensiver Diskussion im Februar geeinigt hatten und die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Damit gelten auch â teilweise erheblich â höhere BuÃgelder.
Verschärfte BuÃgelder ab Ende April
Mit Datum 28.04.2020 gilt die Neufassung der StraÃenverkehrsordnung, auf die sich Bund und Länder nach intensiver Diskussion im Februar geeinigt hatten und die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Damit gelten auch â teilweise erheblich â höhere BuÃgelder.
1. Für welche VerkehrsverstöÃe gelten die neuen BuÃgelder?
Für alle VerkehrsverstöÃe, die noch bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen wurden, gilt weiterhin altes Recht und damit die alten BuÃgeldsätze. Das heiÃt aber auch, für VerstöÃe, die ab dem 28.04.2020 um 00.00 Uhr und danach begangen werden, gelten ab sofort die neuen und höheren BuÃgelder.
2. Tempolimit: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg
Autofahrer, die Tempovorgaben nicht beachten, zahlen künftig viel höhere Strafen und verlieren auch schneller den Führerschein:
Wer inner- und auÃerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.
Dazu gibt es ein BuÃgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Ãberschreitungen auÃerhalb geschlossener Ortschaften.
AuÃerdem hat eine innerörtliche Ãberschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem BuÃgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. AuÃerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.
3. Was ändert sich bei den Halt- und ParkverstöÃen?
Höhere GeldbuÃen werden für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen (neu) fällig, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese VerstöÃe werden die GeldbuÃen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro er-höht. Wenn in den beschriebenen Fällen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, droht zusätzlich der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden die GeldbuÃen von 35 auf 55 Euro angehoben.
Neu eingeführt wird der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.
Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen StraÃenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder ParkverstöÃe werden die BuÃgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.
4. Blitzer-Apps: Nutzung wird teuer
Das BuÃgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen ( die Einschätzung eines Verkehrsrechts-Experten dazu finden Sie hier). Auto-Poser müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
5. Was ändert sich beim Abbiegen sowie Ein-& Aussteigen zum Schutz vor Radfahrern?
Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aus-steigen werden die GeldbuÃen verdoppelt.
Velo-Nutzer sollen durch verschiedene Vorgaben in der StVO-Novelle besonders geschützt werden. Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. VerstöÃe bedeuten 70 Euro BuÃgeld und einen Punkt. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert. Autofahrer müssen beim Ãberholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie auÃerorts 2 Meter einhalten.
6. Was ist Auto-Posing und welche BuÃgelder drohen?
Für das sogenannte Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeid-baren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren, fallen zukünftig statt bis zu 20 Euro bis zu 100 Euro BuÃgeld an.
Mit Datum 28.04.2020 gilt die Neufassung der StraÃenverkehrsordnung, auf die sich Bund und Länder nach intensiver Diskussion im Februar geeinigt hatten und die am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Damit gelten auch â teilweise erheblich â höhere BuÃgelder.
1. Für welche VerkehrsverstöÃe gelten die neuen BuÃgelder?
Für alle VerkehrsverstöÃe, die noch bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen wurden, gilt weiterhin altes Recht und damit die alten BuÃgeldsätze. Das heiÃt aber auch, für VerstöÃe, die ab dem 28.04.2020 um 00.00 Uhr und danach begangen werden, gelten ab sofort die neuen und höheren BuÃgelder.
2. Tempolimit: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg
Autofahrer, die Tempovorgaben nicht beachten, zahlen künftig viel höhere Strafen und verlieren auch schneller den Führerschein:
Wer inner- und auÃerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.
Dazu gibt es ein BuÃgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Ãberschreitungen auÃerhalb geschlossener Ortschaften.
AuÃerdem hat eine innerörtliche Ãberschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem BuÃgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. AuÃerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.
3. Was ändert sich bei den Halt- und ParkverstöÃen?
Höhere GeldbuÃen werden für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen (neu) fällig, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese VerstöÃe werden die GeldbuÃen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro er-höht. Wenn in den beschriebenen Fällen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt, droht zusätzlich der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister. Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden die GeldbuÃen von 35 auf 55 Euro angehoben.
Neu eingeführt wird der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig.
Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen StraÃenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder ParkverstöÃe werden die BuÃgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.
4. Blitzer-Apps: Nutzung wird teuer
Das BuÃgeld für das Nutzen einer Blitzer-App während der Fahrt beträgt 75 Euro, dazu wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen ( die Einschätzung eines Verkehrsrechts-Experten dazu finden Sie hier). Auto-Poser müssen tiefer in die Tasche greifen. Das Verursachen von unnötigem Lärm und Abgas sowie das unnütze Hin- und Herfahren kann bis zu 100 Euro kosten.
5. Was ändert sich beim Abbiegen sowie Ein-& Aussteigen zum Schutz vor Radfahrern?
Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder bei Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aus-steigen werden die GeldbuÃen verdoppelt.
Velo-Nutzer sollen durch verschiedene Vorgaben in der StVO-Novelle besonders geschützt werden. Neben verschärften Tarifen fürs Pkw-Parken auf Schutzstreifen oder Radwegen, dürfen zum Beispiel Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. VerstöÃe bedeuten 70 Euro BuÃgeld und einen Punkt. Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindert. Autofahrer müssen beim Ãberholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie auÃerorts 2 Meter einhalten.
6. Was ist Auto-Posing und welche BuÃgelder drohen?
Für das sogenannte Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeid-baren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren, fallen zukünftig statt bis zu 20 Euro bis zu 100 Euro BuÃgeld an.
