Die DRV Knappschaft Bahn-See verliert ihren Konzernbetriebsrat

03.07.2020
Im Auftrag eines der betroffenen Betriebsräte haben wir in einem umfangreichen Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Bochum in erster Instanz geklärt dass die Gründung eines Konzernbetriebsrates rechtsfehlerhaft erfolgt ist.
Wir sind eine Kanzlei die für Betriebsräte steht. Zu unseren liebsten Kunden zählen Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsräte. Trotzdem haben wir den Auftrag übernommen klären zu lassen, ob der bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, einem Konzern mit einem Haushaltsvolumen von 50,98 Milliarden Euro, errichte Konzernbetriebsrat rechtmäßig gegründet worden war.

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Wir haben dieses Mandat im Auftrag eines der beteiligten Betriebsräte geführt, der im Interesse der Rechtssicherheit klären lassen wollte, ob es wirklich möglich ist, unter dem Dach eines mächtigen und finanzstarken Players wie der KBS einen Spartenkonzernbetriebsrat für die Krankenhausgesellschaften zu gründen. Ein Gutachten, dass im Auftrag der Knappschaft erstellt worden war, hatte dies ausdrücklich für möglich gehalten.

Das Arbeitsgericht Bochum ist in seiner Entscheidung vom 26.06.2020 (nicht rechtskräftig) dann aber unseren Argumenten gefolgt und hat festgestellt, dass die Gründung tatsächlich zu Unrecht erfolgt ist. Die Entscheidung verhindert, dass wichtige Fragen u.a. zum Thema Datenschutz zukünftig von einem Gremium verhandelt und geregelt werden, dass für sich keine rechtliche Legitimität hätte beanspruchen können.
(ArbG Bochum, 1 BV 21/19). Im vorangegangenen Eilverfahren sah sich das Gericht noch nicht zu einer derartigen Entscheidung veranlasst, nachdem aber im Hauptsacheverfahren alle Aspekte erörtert werden konnten, wurde im Lauf der mündlichen Verhandlung klar, dass alle bisherigen Vereinbarungen, die der KBR bereits abgeschlossen hatte oder abschließen wollte, ohne rechtliche Wirksamkeit sind.

Die Zuständigkeit zur Behandlung der diversen Fragen liegt jetzt wieder bei den gewählten Betriebsräten.