Corona-Soforthilfe NRW

02.11.2021
Immer mehr Mandanten wenden sich an uns mit der Bitte um Hilfestellung, weil sie einen Anhörungsbogen als Beschuldigte wegen Subventionsbetruges erhalten haben.

Die Verunsicherung hierbei ist groß: Habe ich etwas falsch gemacht? Hatte ich gar keinen Anspruch auf die finanzielle Hilfe? Hätte ich mich freiwillig melden müssen, um die Soforthilfe zurückzuzahlen? Werde ich nun verurteilt? Welche Strafe droht mir?

Nachdem insbesondere Kleinunternehmer und Soloselbstständige zunächst aufgrund der erheblichen Einschränkungen durch die Bundesregierung mit Existenzängsten kämpfen mussten, droht jetzt noch die strafrechtliche Verfolgung.
So auch in unserem Fall des Monats:

Was war geschehen? Der Geschäftsführer eines Kleinunternehmens wandte sich mit der beschriebenen Problematik an uns. Aufgrund der durch die Regierung beschlossenen Beschränkungen im März 2020 konnte der Mandant sein Geschäft nicht wie üblich fortführen. Kurzerhand sah er sich gezwungen, den Antrag auf Corona-Soforthilfe zu stellen. In einer solchen Notsituation lesen viele Menschen sich die Voraussetzungen nicht bis in’s kleinste Detail durch, wobei diese ohnehin teilweise nicht unbedingt leicht verständlich formuliert sind.

Unser Mandant erhielt sodann die finanzielle Unterstützung. In der Zwischenzeit stellte er ein völlig neues (Online-)Konzept für seinen Betrieb auf, was erfreulicherweise auch gut ankam. Die befürchteten existenzbedrohlichen Umsatzeinbußen blieben daher aus. Bereits im Sommer 2020 standen dann plötzlich Polizeibeamte vor dem Betrieb unseres Mandanten und zeigten einen Durchsuchungsbeschluss vor. Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges gegen ihn eingeleitet worden, diverse Unterlagen wurden beschlagnahmt. Ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte unseres Mandanten, welcher auch von Nachbarn nicht unentdeckt geblieben ist.

Der Mandant suchte sodann unsere Kanzlei auf und wir wurden sofort tätig. Im September 2021 folgte der Strafprozess mit dem Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt.

Der Vorsitzende zeigte Verständnis für die schwierige Situation und die erheblichen Unsicherheiten, welche insbesondere Soloselbstständige und Kleinunternehmer geplagt haben. Es war vielen Menschen einfach nicht möglich, die Entwicklung abzuschätzen und sich innerhalb von wenigen Monaten bereits um die Rückzahlung zu kümmern. Auch wenn in Fällen des Subventionsbetruges für die Strafbarkeit bereits Leichtfertigkeit ausreicht, erschien eine Sanktion hier völlig unangebracht.

Haben Sie ebenfalls Corona-Soforthilfe erhalten und stecken derzeit in einer ähnlichen Situation? Rechtsanwältin Tanja Ilner, unsere im Strafrecht aktive und kompetente Kollegin, sowie unser gesamtes Anwaltsteam stehen Ihnen hierbei gern zur Seite.