Corona-Soforthilfe NRW

02.11.2021
Immer mehr Mandanten wenden sich an uns mit der Bitte um Hilfestellung, weil sie einen Anhörungsbogen als Beschuldigte wegen Subventionsbetruges erhalten haben.

Die Verunsicherung hierbei ist groß: Habe ich etwas falsch gemacht? Hatte ich gar keinen Anspruch auf die finanzielle Hilfe? Hätte ich mich freiwillig melden müssen, um die Soforthilfe zurückzuzahlen? Werde ich nun verurteilt? Welche Strafe droht mir?

Nachdem insbesondere Kleinunternehmer und Soloselbstständige zunächst aufgrund der erheblichen Einschränkungen durch die Bundesregierung mit Existenzängsten kämpfen mussten, droht jetzt noch die strafrechtliche Verfolgung.

Wir haben eine neue Spartenhomepage gestartet

16.09.2021
Kennen Sie schon unsere neue Website für Betriebsräte? Bitte unbedingt mal besuchen:
www.Betriebsrat-Rechtsanwalt.de

Wir verstehen uns als Dienstleister für Betriebsräte und stehen in allen Fragestellungen möglichst schnell und unkompliziert zur Seite. Seit Jahren sind wir als engagierte Rechtsvertreter von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten mit den zahlreichen Facetten des kollektiven Arbeitsrechts befasst. Von A wie „Abmahnung des Arbeitgebers“ bis Z wie Abwehr der „Zerschlagung von Betriebsratsgremien“ haben wir schon ziemlich alles bearbeitet, was in der betrieblichen Praxis ansteht. Wir sorgen für Verhandlungen auf Augenhöhe und setzten uns für ihr Recht ein.

Ihnen gefällt die neue Website? Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nur der Name ändert sich, die Qualität bleibt

01.07.2021
Es wurde Zeit: Wir geben uns einen neuen Namen. Einer der Gründe: Seit vielen Jahren gestaltet unser Notar Marc Huthoff die Geschicke der Kanzlei schon wesentlich mit. Darum wird jetzt der langjährig bekannte Name Greine, Reddemann und Partner runderneuert. Ab dem 01.07.2021 firmieren wir unter Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner.

Bundesrat verabschiedet Betriebsrätemodernisierungsgesetz!

21.06.2021
Bundesrat verabschiedet Betriebsrätemodernisierungsgesetz! Wir bringen Sie auf den neusten Stand. Das sind die Neuerungen bzw. Änderungen kompakt erklärt:

- Vereinfachung des Wahlverfahrens

Durch das neue Gesetz soll die Gründung und Wahl von Betriebsräten gefördert und erleichtern werden sowie zugleich die Fälle der Behinderungen von Betriebsratswahlen reduziert werden. Die Möglichkeiten für ein vereinfachtes Wahlverfahren werden ausgeweitet. So hat der Arbeitnehmer einen höheren Kündigungsschutz bei Gründung eines Betriebsrats. Das gilt für alle Arbeitnehmer, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen.